Spenden- und Steuerfragen
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Seit dem 1.1.2007 sind Ihre Spenden an mission 21 im Kanton Basel-Stadt (Steuerdomizil von mission 21) steuerabzugsfähig. Die Steuerverwaltungen der restlichen Kantone werden sich voraussichtlich nach der Basler Regelung richten. Die Regelung betrifft alle nicht zweckgebundenen Spenden von Privatpersonen. Diese Spenden fliessen in Projekte der Armutsbekämpfung, der Bildung, der Landwirtschaft, der Frauenförderung, des Gesundheitswesens und der Friedensarbeit. Sie erhalten von uns für jede Spende eine Zuwendungsbestätigung oder Ende Januar eine Jahresquittung für die Steuerverwaltung. Theologische Arbeit Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind Spenden für theologische Projekte nicht steuerabzugsfähig. Die theologische Arbeit von mission 21 wird wie bisher weitergeführt und aus den Zuwendungen der Landeskirchen finanziert. Schenkungen und Erbschaften Ausserdem können Schenkungen und Erbschaften, die Sie erhalten haben, innerhalb von 24 Monaten steuerfrei an mission 21, evangelisches missionswerk übertragen werden. Die Kopie der entsprechenden Regelung für Ihr Steueramt sowie Informationen zu den Abzügen der verschiedenen Schweizer Kantonen können hier heruntergeladen werden: --> digitale Fassung «Steuerabzugsberechtigung» (PDF) --> Zewo-Unterlagen «Steuerabzüge nach Kantonen» (PDF) Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Catharina Herms Spenden und Erbschaften Telefon: 061 260 23 38 E-Mail: catharina.herms@mission-21.org
  
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